Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.2018 beschlossen, die Auswertung des Schmutzwasserkanals im Bereich Wasserburger Weg – Raiffeisenstraße auf die Anschlussleitung bis zum Kontrollschacht zu erweitern. Die Auswertung ergab, dass bei 81 Grundstücksanschlüssen Schadstellen vorliegen. Davon sind 10 Grundstücksanschlüsse in offener Bauweise zu erneuern. Diese Maßnahmen sind im Zuge der Kanalbaumaßnahme geplant. Bei 5 Grundstücken konnte keine Auswertung erfolgen, da der Revisionsschacht nicht zugänglich war. Die Verwaltung schlägt vor, die Ortung und Freilegung des Revisionsschachtes nicht mit auszuschreiben. Die Grundstücksbesitzer werden zur Freilegung aufgefordert. Eine TV-Inspektion könnte im Rahmen der Sanierung dann mit beauftragt werden.

Bei 3 weiteren Grundstücken sind Bauarbeiten in offener Bauweise auszuführen. Um in der Ausschreibung möglichst viele Angebote zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung diese Arbeiten ebenfalls nicht mit auszuschreiben. Die restlichen Grundstücksanschlüsse können in geschlossener Bauweise saniert werden.

Die Erneuerung des Grundstücksanschlusses bzw. der Unterhalt auf privatem Grund fällt grundsätzlich unter die Kostenerstattung gemäß § 8 BGS-EWS.

 

Auf öffentlichem Grund weisen 45 Anschlussstellen Schadstellen auf, die grabenlos saniert werden können. Im Hauptkanal können 37 Schadstellen grabenlos saniert werden.

 

Das Ingenieurbüro legt hierzu ein Leistungsverzeichnis für die Sanierung des Schmutzwasserkanals im Sanierungsbereich Ortsstraßen vor. Im vorgelegten Leistungsverzeichnis sind die Leistungen zur Freilegung der Revisionsschächte (s.o.) und die Sanierung der o.g. Grundstücksanschlüsse in offener Bauweise mit enthalten. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob diese Leistung mit ausgeschrieben werden soll.

 

Die Kostenschätzung liegt bei 173.801,29 €, brutto. Der Anteil auf privaten Grundstücken liegt bei ca. 83.700,00 €, brutto.

 

Die Verwaltung empfiehlt die betreffenden Grundstücksbesitzer zeitnah von der Maßnahme mit Kostenschätzung zu unterrichten.

 

Die Ausschreibung erfolgt beschränkt. Folgende Firmen werden zum Angebot aufgefordert:

-       Firma Swietelsky-Faber GmbH, Landsberg

-       Firma AKS Umwelttechnik GmbH, Neu-Ulm

-       Firma Bendl GmbH, Günzburg

-       Firma Diringer & Scheidel GmbH, München

-       Firma Geiger Kanaltechnik GmbH, Kempten

-       KTF GmbH, Alb-Donau-Kreis


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim gibt das vorgelegte Leistungsverzeichnis zur Sanierung des Schmutzwasserkanals im Bereich Wasserburger Weg – Raiffeisenstraße zur beschränkten Ausschreibung frei.

Die Freilegung der Revisionsschächte und die Sanierung der Grundstücksanschlüsse in offener Bauweise soll nicht mit ausgeschrieben werden.