Sitzung: 19.11.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.2018
beschlossen, die Auswertung des Schmutzwasserkanals im Bereich Wasserburger Weg
– Raiffeisenstraße auf die Anschlussleitung bis zum Kontrollschacht zu
erweitern. Die Auswertung ergab, dass bei 81 Grundstücksanschlüssen Schadstellen
vorliegen. Davon sind 10 Grundstücksanschlüsse in offener Bauweise zu
erneuern. Diese Maßnahmen sind im Zuge der Kanalbaumaßnahme geplant. Bei 5 Grundstücken konnte keine Auswertung
erfolgen, da der Revisionsschacht nicht zugänglich war. Die Verwaltung schlägt
vor, die Ortung und Freilegung des Revisionsschachtes nicht mit auszuschreiben.
Die Grundstücksbesitzer werden zur Freilegung aufgefordert. Eine TV-Inspektion
könnte im Rahmen der Sanierung dann mit beauftragt werden.
Bei 3 weiteren
Grundstücken sind Bauarbeiten in offener Bauweise auszuführen. Um in der
Ausschreibung möglichst viele Angebote zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung
diese Arbeiten ebenfalls nicht mit auszuschreiben. Die restlichen
Grundstücksanschlüsse können in geschlossener Bauweise saniert werden.
Die Erneuerung des
Grundstücksanschlusses bzw. der Unterhalt auf privatem Grund fällt
grundsätzlich unter die Kostenerstattung gemäß § 8 BGS-EWS.
Auf öffentlichem
Grund weisen 45 Anschlussstellen Schadstellen auf, die grabenlos saniert
werden können. Im Hauptkanal können 37 Schadstellen grabenlos saniert
werden.
Das Ingenieurbüro legt hierzu ein Leistungsverzeichnis für die Sanierung des Schmutzwasserkanals im Sanierungsbereich Ortsstraßen vor. Im vorgelegten Leistungsverzeichnis sind die Leistungen zur Freilegung der Revisionsschächte (s.o.) und die Sanierung der o.g. Grundstücksanschlüsse in offener Bauweise mit enthalten. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob diese Leistung mit ausgeschrieben werden soll.
Die Kostenschätzung
liegt bei 173.801,29 €, brutto. Der Anteil auf privaten Grundstücken liegt
bei ca. 83.700,00 €, brutto.
Die Verwaltung
empfiehlt die betreffenden Grundstücksbesitzer zeitnah von der Maßnahme mit
Kostenschätzung zu unterrichten.
Die Ausschreibung
erfolgt beschränkt. Folgende Firmen werden zum Angebot aufgefordert:
-
Firma Swietelsky-Faber
GmbH, Landsberg
-
Firma
AKS Umwelttechnik GmbH, Neu-Ulm
-
Firma
Bendl GmbH, Günzburg
-
Firma
Diringer & Scheidel GmbH, München
-
Firma
Geiger Kanaltechnik GmbH, Kempten
-
KTF
GmbH, Alb-Donau-Kreis
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim gibt das vorgelegte Leistungsverzeichnis zur Sanierung des
Schmutzwasserkanals im Bereich Wasserburger Weg – Raiffeisenstraße zur beschränkten
Ausschreibung frei.
Die Freilegung der
Revisionsschächte und die Sanierung der Grundstücksanschlüsse in offener
Bauweise soll nicht mit ausgeschrieben werden.