Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Befangen: 0

Die Jahresrechnung 2013 der VG Kötz wurde am 09.05.2014 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 04.03.2015.

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben.

Die notwendigen Unterlagen, Belege, Bücher, Jahresrechnungen u. dgl. haben vorgelegen.

 

Es ergaben sich keine Haushaltsüberschreitungen, die erheblich waren. Kreditaufnahmen waren in dem Haushaltsjahr keine notwendig.

 

Eine rechnerische und summarische Überprüfung fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgte nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig. Die Kasseneinnahmereste sind nachgewiesen.

 

Noch aufgetretene unbeantwortete Fragen wurden nach der Rechnungsprüfung mit Frau Müller und Frau Quenzer geklärt. Das Ergebnis wurde mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Sobczyk besprochen. Dieser hat hierzu keine weiteren Einwände.

 

Ansonsten ergaben sich hinsichtlich des Prüfungsergebnisses der örtlichen Prüfung keine weiteren Vermerke.

 

Es wird vom Ausschuss, stellvertretend durch VG Sobczyk vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2013 mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis festzustellen.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung Kötz beschließt gemäß Art. 43 KommZG i. V. Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2013 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2013 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen.