Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGb – Innenbereich.

Das Vorhaben, Abbruch und Neubau einer Doppelgarage, fügt sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

 

Die Grundfläche der Garage inklusive Anbau beträgt 49,88 m².


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Abbruch und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1883/2 das gemeindliche Einvernehmen.