Sitzung: 22.05.2014 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist das Vorhaben privilegiert. Es handelt sich um einen Güllebehälter für die Legehennen Haltung.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Stahlbetonbehälters auf dem Grundstück Fl. Nr. 419 der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.