Gemeinderat Zeiser beklagte die mangelnde Information bezüglich der Sanierung der Bachböschung, der Noteinweisung und der Information des Försters über den Kauf eines Waldes. Ebenfalls wurde bemängelt, dass keine Information über die Glasfaserverlegung der LEW erfolgte.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass für die Sanierung der Bachböschung aufgrund der Biberschäden durch das Landratsamt initiiert wurde, und eine Information seitens des Landratsamtes nicht erfolgt ist. Die Gemeinde Bubesheim hat nur eine Zusage über eine Kostenbeteiligung in Höhe von 1.000,00 €.

 

Über eine Noteinweisung ist es nicht nötig, den Gemeinderat zu unterrichten, dies betrifft die laufende Verwaltungsarbeit.