Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 46 "Kohlplatte" mit Stand vom 19.09.2018 gebilligt. Zudem wurde in der Sitzung vom 19.09.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

 

Der Geltungsbereich (ca. 7,6 ha) des einfachen Bebauungsplanes befindet sich rund 0,5 km nördlich der Donau und ca. 1 km nördlich der Kernstadt von Leipheim. Das als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird überwiegend durch freistehende Einfamilienhäuser mit einer Geschossigkeit I + D und größtenteils steilen Satteldächern geprägt. Eingestreut in die Siedlungsstruktur finden sich neben den Einfamilienhäusern auch Doppel- sowie teilweise Mehrfamilienhäuser. Die wenigen Mehrfamilienhäuser weisen eine Geschossigkeit von II+D sowie ebenfalls eine Satteldachausbildung auf. Die Bestandbebauung kann sich im Wesentlichen mit Gebäudetypen aus Mitte der 50er bis 60er Jahre mit Dachneigungen von bis zu 50°, zum anderen mit Gebäuden aus den 70er – 90er Jahren mit Dachneigungen von rund 30° bis 40° charakterisiert werden.

Für das Baugebiet "Kohlplatte" liegen aus den Mitte der fünfziger Jahren Baulinienpläne vor. Mit der Einführung des Bauplanungsrechtes in den 1960 Jahren hätten die Baulinienpläne als rechtskräftige Bebauungspläne beschlossen werden müssen.

Da dieser Beschluss nie gefasst wurde, besitzen die Baulinienpläne keine Rechtskraft. Die Siedlungsentwicklung entspricht weitestgehend den städtebaulichen Vorgaben der Baulinienpläne.

Um eine zukünftige Nachverdichtung städtebaulich zu steuern, eine unangemessene Bebauung im Plangebiet zu vermeiden und den Gebietscharakter zu wahren soll der einfache Bebauungsplan "Kohlplatte" aufgestellt werden.

Die Baulinienpläne weisen weitestgehend freistehende Einfamilienhäuser mit einer Geschossigkeit E+1 aus. Innerhalb des Geltungsbereiches besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Mit dem einfachen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Siedlungscharakter entsprechenden, städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt den Entwurf zum einfachen Bebauungsplan Nr. 46 „Kohlplatte“ der Stadt Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.