Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl. Nr. 151/67 (Untere Lache 28) möchte ein Einfamilienhaus mit Nebengebäude und Carport bauen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Untere Lache“.

Die Festsetzungen werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert.

 

Im Bebauungsplan sind pro Wohnhaus mit einer Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück festgesetzt. Diese sind laut Plan vorhanden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben Nr. 05/2018 das gemeindliche Einvernehmen.