Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16, Befangen: 0

Das Gremium hat sich in seiner Sitzung vom 05.09.2017 für ein qualifizierten Kanalkatasters entschieden. Der Verwaltung liegen 2 Angebote zur Erstellung vom Ingenieurbüro Degen vor.

Die Honorarkosten für Aufbau eines Kanalkatasters Hauptkanal und Anschlussleitung, welches auch den Kriterien des Förderprogrammes entspricht liegen bei 150.000,00 € inkl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Für die Kosten der Kanalinspektionen werden Kosten in Höhe von ca. 563.000,00 €, brutto geschätzt. Das Ingenieurbüro gibt zu bedenken, dass das Förderprogramm bis Ende 2019 läuft, der Abschluss des Kanalkatasters vor Ende 2019 allerdings nicht zu schaffen ist. Die Förderung beträgt pauschal 1,00 €/Meter. Die Kanallänge beträgt 44.660 m.

 

Die Verwaltung hat nun ein weiteres Angebot eingeholt. Hier wird nur ein Kanalkataster der Hauptleitung erstellt. Das Angebot endet mit einer Höhe von ca. 81.000,00 € inkl. MwSt. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Die Förderfähigkeit ist bei diesem Angebot nicht gegeben. Kosten für Kanalinspektionsarbeiten werden hier auf ca. 200.000,00 €, brutto geschätzt.

 

Wie in der Sitzung vom 05.09.2017 bereits vorgestellt, könnten die Kanalbestandsdaten vom Ingenieurbüro Degen ergänzt und vervollständigt werden und danach in das GIS übergeben werden. Das Angebot für die Ergänzung liegt in Höhe von 15.400,00 €, brutto vor.

 

Nachdem der Haushalt 2018 hierfür keine Kosten vorsieht, schlägt die Verwaltung vor, den Aufbau des Kanalkatasters der Hauptleitung in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro für die nächsten Haushaltsjahre einzuplanen.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 19.06.2018, bereits beraten, jedoch vertagt. In der heutigen Sitzung erläutert Herr Habersetzer vom Ingenieurbüro Degen dem Gremium die rechtlichen Grundlagen und die vorgelegten Angebote. Nach kurzer Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, dass nur die Hauptleitung im Kanalkataster geführt werden sollen. Die Anschlussleitungen könnten zu einem späteren Zeitpunkt nachbeauftragt werden. Eine Förderung soll nicht beantragt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt den Aufbau des Kanalkatasters für die Hauptleitungen ab Haushaltsjahr 2019 ohne Antrag auf Förderung. Das Ingenieurbüro Degen wird zu einem Angebotspreis in Höhe von ca. 81.000,00 €, brutto beauftragt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.