Sitzung: 11.09.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat hat bereits am 26.07.2010 für das oben bezeichnete Gebiet beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. Der Ostteil wurde im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Industriegebiet im Günztal“ am 26.02.2011 rechtskräftig.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans macht eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Stadt Günzburg folgende
Planungsziele:
´ Streichung des Industrie-Stammgleises und marginale Erweiterung des Industriegebietes
Auswirkungen der Planung sind:
´ Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten von zwei Firmen
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz nimmt
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entfall Industrie-Stammgleis)
der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.