Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat hat bereits am 26.07.2010 für das oben bezeichnete Gebiet beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. Der Ostteil wurde im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Industriegebiet im Günztal“ am 26.02.2011 rechtskräftig.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans macht eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.


Mit der Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Stadt Günzburg folgende Planungsziele:

´       Streichung des Industrie-Stammgleises und marginale Erweiterung des Industriegebietes

 

Auswirkungen der Planung sind:

´       Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten von zwei Firmen


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entfall Industrie-Stammgleis) der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.