Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfäcker II“ und hält alle Festsetzungen ein.

 

Das Vorhaben entspricht dem Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO.

 

Es soll eine Kfz-Werkstatt (Reparatur) mit Betriebsleiterwohnung werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf „Neubau einer gewerblichen Lagerhalle mit Nebenräumen und Betriebsleiterwohnung“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1871/10, der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.