Sitzung: 08.06.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Lache“ und bedarf einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB)
Die östliche Baugrenze wird um ca. 20 Quadratmeter überschritten. Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 3 Metern wird hierbei eingehalten.
Eine Bauvoranfrage wurde an das Landratsamt gestellt, welche das Bauvorhaben befürworten.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf „Anbau einer Wohnung an ein
best. Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1884/3, der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche
Einvernehmen.