Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Lache“ und bedarf einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB)

 

Die östliche Baugrenze wird  um ca. 20 Quadratmeter überschritten. Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 3 Metern wird hierbei eingehalten.

 

Eine Bauvoranfrage wurde an das Landratsamt gestellt, welche das Bauvorhaben befürworten.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf „Anbau einer Wohnung an ein best. Wohnhaus“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1884/3, der Gemarkung Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.