Notariatsangelegenheiten

Die Gemeinde Bubesheim genehmigt die vorgelegte Urkunde über den Verkauf eines Grundstücks im Baugebiet Untere Lache

 

 

Vergabe Pacht "Vorderer Hölzlesweiher" und "Kleiner Hölzlesweiher"

 

Der Verpachtung „Vorderer Hölzlesweiher“ ab dem 01.01.2015 wird zugestimmt.

                                                                                                                                                             

Der Verpachtung „Kleiner Hölzlesweiher“ ab 01.01.2015 wird zugestimmt.

 

 

Weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Sanierung der Brückenbauwerke 5 und
Vergabe der Ingenieurleistungen

 

Die Gemeinde Bubesheim beauftragt das Ingenieurbüro Hartinger mit der Planung der Brücken Nr. 5 und 6 zu einem Honorar von brutto 93.842,26 €. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die erforderliche Baugrunduntersuchung und Vermessungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

 

Sanierung Bürgerhaus
Vergabe der Malerarbeiten und der Schreinerarbeiten

 

 

Bürgermeister Sauter wird beauftragt nach Eingang des letzten Angebotes an den günstigsten und wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag für die Malerarbeiten im Bürgerhaus in Bubesheim zu vergeben.

 

Der Gemeinderat Bubesheim vergibt die Arbeiten am Parkett im Bürgerhaus der Firma Mayer aus Ichenhausen zu einem Angebotspreis in Höhe von 5.367,86 € Brutto.

 

 

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr;Vorstellung der einzelnen Erfassungsmöglichkeiten durch das Büro Allevo Kommunalberatung GmbH;

 

Der Gemeinderat Bubesheim vergibt den Auftrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr an das Büro Fasnacht Ingenieure aus Bad Wurzach.

 

 

Vereinbarung zwischen der SWU und der Gemeinde Bubesheim wegen angemessenem Ausgleich wegen Überschreitung des Nachtimmissionswertes, die sich bei Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO ergeben können

 

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Vereinbarung wie vorgelegt zu.

 

 

Erstellung des Protokolls bzw. Schriftführertätigkeit in den einzelnen Gremien

 

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt dem Antrag von 2. Bgm. Finkel auf Beibehaltung des Veröffentlichungstermins der öffentlichen Protokolle im Internet, also 1 Woche vor der nächsten Gemeinderatssitzung, zu.

 

 

Festlegung künftiger Gäste des Weihnachtsessens

 

Bürgermeister Sauter soll wie üblich die jeweiligen Beschäftigten der VG, alle Gemeinderäte sowie die Teilzeit- und Minijobbeschäftigten zum Weihnachtsessen und einzelne Vereinsmitglieder einladen.

 

 

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Festlegung der auszuführenden Leistungen

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt dem Angebot unter Berücksichtigung aller Leistungspositionen zu.

 

Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt den Bemessungsgrundlagen wie vorgelegt zu

 

 

Kalkulation der neuen Abwasserperiode 2016-2019; Nachkalkulation 2012-2015
Entscheidung über die vorliegenden Angebote des Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski und der Fa. Rödl & Partner GbR

 

Der Gemeinderat Bubesheim beauftragt die Firma Rödl & Partner GbR zu einem Angebotspreis von 10.234,-- € mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2016-2019, sowie der Nachkalkulation 2012-2015.

 

 

Erneuerung bzw. Sanierung Ballfangzaun am Bolzplatz/Festplatz

 

Die Gemeinde Bubesheim erteilt der Firma Zaunbau Vogg aus Bibertal-Opferstetten laut Angebot vom 28.04.2015 den Auftrag zur Errichtung eines Ballfangschutzes auf dem Bolzplatz Bubesheim zum Preis von 5.207,19 €. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben. Dabei soll der Auftrag ohne die vorgeschlagene Entsorgung ausgeführt werden.

 

 

Kindergarten Bubesheim

Kindergarten St. Anna, Jahresrechnung 2013

 

Die Jahresrechnung 2013 der Kath. Kirchenstiftung für das Kindergartenjahr 2012/13 mit einen Gesamtdefizit von 19.043,56 € wird anerkannt. Der Gemeindeanteil hieraus wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit 80 v. H. (15.234,85 €) übernommen. Die Überzahlung in Höhe von 40.765,15 € wird nicht verrechnet, sondern kommt zur Auszahlung.


 

Kindergarten St. Anna, Festlegung der Vorauszahlungen für das zu erwartende Defizit

 

Die Defizitvorausleistungen für 2015 werden wie bisher auf 46.000 € festgesetzt.

 

 

Vergabe der Leerung der Sinkkästen

 

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leerung von Sinkkästen an Firma Hörger zu einem Preis von 1,85 €/Stck. netto zu.

Weiterhin stimmt er zu, dass die Rückstände von der Firma Hörger an einem vorgegebenen Ort in der Gemeinde entsorgt werden dürfen.

 

 

Grundstücksangelegenheiten

Eventuelle Erhöhung der Nutzungsgebühren des Bürgerhauses
Beratung und Beschlussfassung

 

Die Gebührenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses wird wie folgt geändert:

Folgende Gebühren werden derzeit verlangt:

 

Gebühr 

Kaution 

Vereinsjubiläum (Festabend) oder 1 Vereinstag

50,00 €

200,00 €

Tanz, Faschingsball, Weinfest usw. für Einheimische

150,00 €

400,00 €

Hochzeit, Privatfeiern

200,00 €

400,00 €

Familiennachmittag, Advents-, Weihnachtsfeier

150,00 €

300,00 €

Mitgliederversammlung, Vortrag

25,00 €

200,00 €

Vorkochen am Vortrag

50,00 €

200,00 €

sonstige gewerbliche Veranstaltung

Anfrage

 

Veranstaltungen Schule, KiGa, Jugendkapelle, Kinder

0,00 €

0,00 € 

Proben Musik und Theater

0,00 €

0,00 €

Betriebsveranstaltungen

200,00 €

200,00 €

Theater, Konzert

150,00 €

400,00 €

 

Diese neue Gebührenordnung soll ab dem 01.10.2015 angewendet werden für alle noch nicht vertraglich vereinbarten Nutzungen nach dem 01.10.2015.