Beschluss: einstimmig beschlossen

Als Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen 2018 wurde der 14. Oktober 2018 festgelegt.

Dazu werden in der Gemeinde Kötz 3 allgemeine Stimmbezirke (1 Wahllokal pro Ortsteil) und 2 Briefwahlbezirke gebildet. Für die ehrenamtliche Tätigkeit der in den Wahllokalen und Briefwahllokalen eingeteilten Wahlvorstandsmitglieder kann gemäß § 9 Abs. 2 der Landeswahlordnung (LWO) ein Erfrischungsgeld gewährt werden.

Im Zuge der pauschalen Wahlkostenerstattung gem. Art. 17 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG) soll vom Freistaat Bayern an die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 40,00 € berücksichtigt werden.

Eine konkrete Höhe ist für das Erfrischungsgeld nicht gesetzlich festgelegt (einheitliche Höhe oder Staffelung nach Funktion bleibt wie bisher den Gemeinden vorbehalten).

Die Verwaltung schlägt für die kommenden Landtags- und Bezirkswahlen ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € vor.


Beschluss:

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Einsatz bei den Landtags- und Bezirkswahlen am 14. Oktober 2018 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 €.