Sitzung: 31.07.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Gemeinde Kötz hat am 26.10.1993 eine Gebührensatzung über die Benutzung der Kühlanlage der Gemeinde Kötz und am 28.11.2001 eine Änderungssatzung hierzu erlassen. Nachdem in den Gemeindeteilen Groß- und Kleinkötz diese Kühlhäuser nicht mehr unterhalten werden, ist die Satzung mit ihrer Änderung aufzuheben.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz erlässt folgende Aufhebungssatzung:
SATZUNG
zur Aufhebung
der
Gebührensatzung über die Benutzung der Kühlanlage der Gemeinde Kötz
vom 26.10.1993 und der Änderung vom 28.11.2001
Die Gemeinde Kötz erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Absatz I Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) folgende
Aufhebungssatzung
§ 1
Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kühlanlage der Gemeinde Kötz vom 26.10.1993 und die Änderung vom 28.11.2001 werden hiermit aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.