Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz hat am 15.09.1981 eine Satzung über die Benutzung der Kühlhäuser der Gemeinde Kötz erlassen. Nachdem in den Gemeindeteilen Groß- und Kleinkötz diese Kühlhäuser nicht mehr unterhalten werden, ist die Satzung aufzuheben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erlässt folgende Aufhebungssatzung:

 

 SATZUNG zur Aufhebung

der

Satzung über die Benutzung der Kühlhäuser der Gemeinde Kötz

vom 15.09.1981

 

Die Gemeinde Kötz erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Absatz I Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) folgende

 

Aufhebungssatzung

 

§ 1

Die Satzung über die Benutzung der Kühlhäuser der Gemeinde Kötz vom 15.09.1981 wird hiermit aufgehoben.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.