Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Nord“ hat eine Auswahlentscheidung zugunsten der Generalsanierung des Gartenhallenbades Leipheim getroffen. Die Gemeinde Kötz hat formell dieser ausgewählten Zukunftsoption nicht zugestimmt. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 Verbandssatzung wäre die Gemeinde Kötz berechtigt, aus dem Zweckverband auszuscheiden.

 

Eine Entscheidung über die Umsetzung der Generalsanierung kann erst getroffen werden, wenn abschließend geklärt ist, welche Verbandsmitglieder Mitglied im Zweckverband bleiben. Die Entscheidung ist für die Verbandsversammlung im November geplant.

 

Derzeit liegt dem Landkreis eine grobe Kostenschätzung für die Generalsanierung vor. Die finanzielle Belastung der Gemeinde Kötz wird auf ca. 11.000 €/Jahr geschätzt.

 

Bis auf die Gemeinde Kötz sind alle Mitglieder im Zweckverband verblieben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt weiterhin die Mitgliedschaft im Zweckverband „Hallenbad Nord“.