Sitzung: 30.07.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Als
Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen 2018 wurde der
14. Oktober 2018 festgelegt.
Dazu wird in der Gemeinde Bubesheim 1
allgemeiner Stimmbezirk (1 Wahllokal) und 1 Briefwahlbezirk gebildet. Für
die ehrenamtliche Tätigkeit der in dem Wahllokal und Briefwahllokal
eingeteilten Wahlvorstandsmitglieder kann gemäß § 9 Abs. 2 der
Landeswahlordnung (LWO) ein Erfrischungsgeld gewährt werden.
Im Zuge der pauschalen Wahlkostenerstattung
gem. Art. 17 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG)
soll vom Freistaat Bayern an die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ein
Erfrischungsgeld in Höhe von je 40,00 € berücksichtigt werden.
Eine konkrete Höhe ist für das
Erfrischungsgeld nicht gesetzlich festgelegt (einheitliche Höhe oder Staffelung
nach Funktion bleibt wie bisher den Gemeinden vorbehalten).
Die Verwaltung schlägt für die kommenden
Landtags- und Bezirkswahlen ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von
40,00 € vor.