Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes am Weiherl. Bezüglich der Baugrenze wird der Bebauungsplan nicht eingehalten. Bereits Ende 2014 lag dieser Bauantrag dem Bauausschuss zur Genehmigung vor. Dieser wurde aber zurückgezogen, da nach Aussage des Landratsamt Günzburg die ausgedruckten Pläne nicht maßstäblich waren und Unterschriften der Nachbarn auf den jeweiligen Plänen gefehlt haben. Dies wurde jetzt geändert. An den sonstigen Vorgaben hat sich nichts geändert.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Umbau des Einfamilienhauses, Dachgeschossausbau und Garagenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 396/9 das gemeindliche Einvernehmen. Die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.