Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4, Befangen: 1

Herr Lochbrunner verlässt aufgrund persönlicher Beteiligung den Sitzungssaal.

 

Der Eigentümer möchte ein Betriebsleiterwohnhaus mit Doppelgarage an die bestehenden Stallungen neu anbauen.

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich.

 

Im Außenbereich ist ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist und es einem land- und forstwirtschaftlichem Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 BauGB).


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stimmt der Bauvoranfrage Nr. 24/2018 zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.