Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Antragsteller möchte folgende Veränderungen am bestehenden Haus vornehmen:

´        Abbruch der Garagen und Nebengebäude

´        Abbruch und Anheben des Dachstuhles um ca. 90 cm am Wohnhaus

´        Anbau eines Gebäudeteiles

´        Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss und im Untergeschoss

Hierzu hat der Antragsteller bei der Verwaltung eine Bauvoranfrage gestellt.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stimmt der Bauvoranfrage zur Dachanhebung u. einem Gebäudeneubau sowie dem Abbruch der Garagen zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.