Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümer möchten im bestehenden Zweifamilienhaus den Dachspitz ausbauen und dort Büroräume sowie einen Lagerraum unterbringen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Schießmauer“.

Die Außenfassade ändert sich durch den Ausbau nicht, die Erschließung ist gesichert.

 

Das Gremium machte darauf aufmerksam, dass, falls die Büroräume als Gewerbe genutzt werden, vermehrt PKWs auf der Straße abgestellt werden. Die Straße „An der Schießmauer“ ist allgemein nicht sehr breit.


Herr Lochbrunner erkundigte sich, ob die Stellplatzsatzung von Kötz bereits auf dieses Vorhaben angewendet werden kann. Der Vorsitzenden verneinte dies, da die Satzung noch nicht rechtskräftig ist.

 

Des Weiteren wurde vom Gremium nachgefragt, ob ein Gewerbe im Wohngebiet zulässig ist.

Nach § 4 BauNVO sind nicht störende Gewerbebetrieben im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig.

Die Verwaltung wird bei der Weiterleitung des Bauantrags an das Landratsamt Günzburg darauf aufmerksam machen, dass die Räume im Dachspitz eventuell als Gewerbe genutzt werden.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 19/2018 das gemeindliche Einvernehmen.