Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen. Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurden keine Haushaltseinnahmereste gebildet:

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurden folgende Haushaltsausgabenreste gebildet:

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:

 

 

VwHH

VmHH

Zuführung VmHH

Zuführung

Rücklage

HH-Plan

2.143.000 €

1.356.000 €

75.000 €

Entnahme Rücklage.

539.000 €

Jahresrechnung

2.739.767 €

1.702.253 €

631.616 €

894.160 €

Differenz

596.767 €

346.253 €

556.616 €

 

 

Der Einwohnerstand zum 31.12.2016 lag bei 1512.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2016.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.