Sitzung: 25.06.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
a) Haushaltsreste:
Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen. Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.
Für das Haushaltsjahr 2016 wurden keine Haushaltseinnahmereste gebildet:
Für das Haushaltsjahr 2016 wurden folgende Haushaltsausgabenreste gebildet:
b) Jahresrechnung:
Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:
|
VwHH |
VmHH |
Zuführung VmHH |
Zuführung Rücklage |
HH-Plan |
2.143.000
€ |
1.356.000
€ |
75.000 € |
Entnahme
Rücklage. 539.000 € |
Jahresrechnung |
2.739.767
€ |
1.702.253
€ |
631.616 € |
894.160 € |
Differenz |
596.767 € |
346.253 € |
556.616 € |
|
Der Einwohnerstand zum 31.12.2016 lag bei 1512.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2016.
Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen
Prüfung vorgelegt.