Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen. Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurden keine Haushaltseinnahmereste gebildet. Die übernommenen Haushaltseinnahmereste aus dem Jahr 2014 wurden in der Jahresrechnung unverändert in Abgang gebracht.

 

Haushaltsstelle:                       Bezeichnung                                                   verfügbarer Ansatz

6308.3525.                              Straßenausbaubeiträge                                                 120.000 €

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurden keine Haushaltsausgabenreste gebildet. Die übernommenen Haushaltsreste aus dem Jahr 2014 wurden in der Jahresrechnung 2015 unverändert in Abgang gebraucht.

 

Haushaltsstelle:                       Bezeichnung                                                   verfügbarer Ansatz

6482.9510.                              Brückenbauwerk                                                           267.000 €

6482.9591.                              Baunebenkosten rücken                                                 50.000 €

 

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

 

Folgende Haushaltsüberschreitungen liegen im Verwaltungshaushalt 2015 vor:

 

Lf.Nr.

Haushaltstelle

 

Überschreitung in €

Grund

1

0.0000.4090

0.0600.4140

0.0600.4440

0.7620.4140

0.7620.4440

0.8151.4140

0.8151.4440

0.8900.4440

6.514,52

Ansatz zu niedrig

Personalausgaben

2

0.0000.6312

0.0000.6540

134,93

Ansatz zu niedrig

Feiern und Ehrungen, Dienstreisen

3

0.0200.5200

203,27

Ansatz zu niedrig

Verwaltung, Zweckausstattung

4

0.0600.6521.

71,88

Kein Ansatz

Fernsprechgeb., Telefon

5

0.1311.5253

0.1311.5540

0.1311.5620

0.1311.6721

1.447,45

Ansatz zu niedrig

Techn. Geräte, Betriebsstoffe, Aus- u. Fortbildung

Erstattungen an andere Gemeinden

6

0.2150.6720

0.2920.6380

0.2950.6329

1.572,58

Ansatz zu niedrig

Kostenerstattung an überörtl. Träger

Schülerbeföderung, sonst. Aufwand

7

0.3321.7091

231,50

Ansatz zu niedrig

Zuschuss kulturelle Verbände, Vereine

8

0.3441.6323

0.3491.5100

3.746,76

Kein Ansatz

Film, DVD, Chroniken - Beschluss 08-84/2015 bis 08-87/2015

Sonstiger Unterhalt

9

0.3601.5165

3.706,72

Ansatz zu niedrig

Pflege Grünanlagen

10

0.4290.5270

0.4290.7390

1.127,48

Kein Ansatz

Schulausstattung Asyl

Helferkreis

11

0.4641.5253

181,06

Kein Ansatz

Instandhaltung techn. Geräte Kindergarten

12

0.5531.7093

3.736,09

Ansatz zu niedrig

Zuschüsse Vereine – Beschluss Nr. 09-98-2015 v. 21.09.2015

13

0.6700.5133

0.6701.5133

7.555,41

Ansatz zu niedrig bzw. kein Ansatz

Unterhalt Straßenbeleuchtung

14

0.7501.5166

0.7501.5201

0.7501.6369

0.7501.6450

4.957,81

Ansatz zu niedrig

Friedhof –

Unterhalt Friedhof, Beschaffung, Dienstleistungen

15

0.7620.5201

0.7620.6445

0.7620.6521

54,31

Ansatz zu niedrig

Bürgerhaus – Beschaffungen, Versicherungen

16

0.7910.7130

8.022,36

Ansatz zu niedrig

Zuweisung an Zweckverband

17

0.8151.5153

0.8151.5159

0.8151.6369

0.8151.6412

0.8151.6551

299,86

Ansatz zu niedrig

Wasserversorgung –

Löschwasseranlage, Unterhalt, Dienstleistungen, Umsatzsteuer, Versicherung Sachverständigenkosten

18

0.8551.6450

172,81

Ansatz zu niedrig

Wald - Versicherung

19

0.9000.8321

855,22

Ansatz zu niedrig

Kreisumlage

20

0.9121.8060

3.163,07

Ansatz zu niedrig

Zinsen

 

 

Die Überschreitungen sind auch aufgrund des Doppelhaushaltes 2015/2016 entstanden. Es wurden keine Deckungsringe zum Ausgleich der Überschreitung aufgelöst, ebenso wurde die Deckungsreserve nicht in Anspruch genommen.

 

 

 

Folgende Haushaltsüberschreitungen im Vermögenshaushalt 2015 liegen vor:

 

 

Lf.Nr.

HhSt.

Überschreitung in €

Grund

1

1.3700.9880

9.000,00

Kein Ansatz

Zuschuss Kirche f. Glocke

Beschluss aus 2013

2

1.6201.99500

217.376,11

Ansatz zu niedrig

Ablösung Baugebiet BLS

Beschluss Nr.

3

1.6303.9510

132.253,19

Kein Ansatz,

der Ansatz war auf HHSt. 1.6303.9590

4

1.6309.9510

8.260,20

Kein Ansatz

Dorfäcker - Aufteilung

5

1.6309.9591

1.735,01

Kein Ansatz

Dorfäcker - Aufteilung

6

1.6480.9591

546,27

Kein Ansatz

Gehört auf Gemeinde Kötz, wurde in einem der nachfolgenden Jahre ausgegliechen

7

1.6382.9591

4.544,02

Kein Ansatz

Ing.-Leistungen Brückenbau

8

1.7510.9590

5.713,34

Kein Ansatz

Ing.-Leistungen Bestandsaufnahme

Friedhof

9

1.8141.9591

761,28

Kein Ansatz

Dorfäcker - Aufteilung

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2015.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.