Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 2

Gemeinderat Oberauer und Gemeinderat Häußler nehmen am nachfolgenden Tagesordnungspunkt, wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.

 

Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Gewerbeflächen wurde bereits im Jahr 2001 der Bebauungsplan "Gewerbegebiet - 3. BA Am Grieshauptgraben" aufgestellt, um im Südosten an die bestehenden Gewerbeflächen anzuschließen. Für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes wurde der Bebauungsplan 2004 bereits einmal geändert. Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden jedoch teilweise nicht umgesetzt. Um die vorhandene Fläche besser auszuschöpfen und für kleinere Gewerbeeinheiten zu erschließen, hat die Gemeinde Bubesheim in Abstimmung mit den Grundbesitzern beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen.

Die Flächen nördlich der Autobahn A8 eigenen sich aufgrund der günstigen Anbindungsmöglichkeit und der Nähe zum Autobahnkreuz Ulm-Elchingen gut für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen. Des Weiteren macht die unmittelbare Nähe zu Günzburg die Fläche für Gewerbeansiedlungen attraktiv.

Für den Geltungsbereich besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am

Grieshauptgraben", in Kraft getreten am 08.04.2004.

Mit dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet – 3. BA Am Grieshauptgraben", 2. Änderung sollen die

planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe und deren

Erschließung innerhalb des Plangebietes geschaffen werden.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich gewerbliche Bauflächen

dar. Der Bebauungsplan ist daher gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Angaben zum Bestand

Der Planbereich liegt am südöstlichen Ortsrand von Bubesheim und besteht größtenteils aus

landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nördlich des Plangebietes ist angrenzend ein KFZ-Betrieb

verortet, dessen bestehende Lager- und Abstellflächen sich zum Teil im Norden und Westen innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Im Osten des Geltungsbereiches schließen ebenfalls

landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Westen wird das Plangebiet von einem Lärmschutzwall und der dahinter entlang führenden Autobahn A8 begrenzt. Im Westen schließt das Gebiet an den Grieshauptgraben und bestehende Gewerbenutzung an. Im weiteren nordwestlichen Umfeld befindet sich bestehende Wohnbebauung mit meist einem Vollgeschoss plus Dachgeschoss. Die Topographie im Gebiet verläuft weitestgehend eben. Lediglich im Nordosten steigt das Gelände um ca. 4 m nach Osten an.

Die Erschließung in das Gebiet erfolgt derzeit mit einem bestehenden Feldweg über einen Wendehammer am Ende der Industriestraße.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1894, 1896, 1899, 1899/2, 1899/3 und eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1899/4 und weist eine Fläche von ca. 32.863 m² auf.

 

Vorgesehene Festsetzungen im Bebauungsplan

Die Art der baulichen Nutzung wird als beschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Beschränkungen beziehen sich auf Emissionskontingente.

Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:

´        Art der baulichen Nutzung: Beschränktes Gewerbegebiet (GEb)

´        Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) bis 0,8

´        Baumassenzahl (BMZ) bis 6,0

´        max. zul. Höhe der baulichen Anlagen 12,00 m

´        überbaubare Grundstücksfläche: Durch Baugrenzen bestimmt

´        Bauweise: Abweichende Bauweise

´        Dachform: Flach-, Pult- und Satteldächer mit einer Neigung von 20°

´        Verkehrserschließung: mittig verlaufende Stichstraße mit Wendehammer von der Industriestraße aus, vorgesehene Fahrbahnbreite 6,50 m

´        Grünordnung: Östliche Ortsrandeingrünung, westliche Ausgleichsfläche

 

Das Gremium diskutierte über die Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen und verständigte sich darauf, diese auch bei der Änderungsplanung zuzulassen. Der bisherige Bebauungsplan sieht diese Regelung bereits vor. Eine zeitliche Regelung, dass zuerst der Gewerbebetrieb und dann die Betriebsleiterwohnung gebaut wird, kann planungsrechtlich nicht geregelt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet – 3. BA Am Grieshauptgraben", 2. Änderung.