Sitzung: 25.06.2018 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 2
Gemeinderat
Oberauer und Gemeinderat Häußler nehmen am nachfolgenden Tagesordnungspunkt,
wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.
Aufgrund der
erhöhten Nachfrage nach Gewerbeflächen wurde bereits im Jahr 2001 der Bebauungsplan
"Gewerbegebiet - 3. BA Am Grieshauptgraben" aufgestellt, um im
Südosten an die bestehenden Gewerbeflächen anzuschließen. Für die Erweiterung
eines Gewerbebetriebes wurde der Bebauungsplan 2004 bereits einmal geändert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden jedoch teilweise nicht umgesetzt.
Um die vorhandene Fläche besser auszuschöpfen und für kleinere Gewerbeeinheiten
zu erschließen, hat die Gemeinde Bubesheim in Abstimmung mit den Grundbesitzern
beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen.
Die Flächen nördlich
der Autobahn A8 eigenen sich aufgrund der günstigen Anbindungsmöglichkeit und
der Nähe zum Autobahnkreuz Ulm-Elchingen gut für die Entwicklung neuer
Gewerbeflächen. Des Weiteren macht die unmittelbare Nähe zu Günzburg die Fläche
für Gewerbeansiedlungen attraktiv.
Für den
Geltungsbereich besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Am
Grieshauptgraben",
in Kraft getreten am 08.04.2004.
Mit dem Bebauungsplan
"Gewerbegebiet – 3. BA Am Grieshauptgraben", 2. Änderung
sollen die
planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe und deren
Erschließung
innerhalb des Plangebietes geschaffen werden.
Der rechtskräftige
Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich gewerbliche Bauflächen
dar. Der Bebauungsplan
ist daher gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Angaben zum
Bestand
Der Planbereich
liegt am südöstlichen Ortsrand von Bubesheim und besteht größtenteils aus
landwirtschaftlich
genutzten Flächen. Nördlich des Plangebietes ist angrenzend ein KFZ-Betrieb
verortet, dessen
bestehende Lager- und Abstellflächen sich zum Teil im Norden und Westen
innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Im Osten des Geltungsbereiches
schließen ebenfalls
landwirtschaftlich
genutzte Flächen an. Im Westen wird das Plangebiet von einem Lärmschutzwall und
der dahinter entlang führenden Autobahn A8 begrenzt. Im Westen schließt
das Gebiet an den Grieshauptgraben und bestehende Gewerbenutzung an. Im
weiteren nordwestlichen Umfeld befindet sich bestehende Wohnbebauung mit meist
einem Vollgeschoss plus Dachgeschoss. Die Topographie im Gebiet verläuft
weitestgehend eben. Lediglich im Nordosten steigt das Gelände um ca. 4 m
nach Osten an.
Die Erschließung
in das Gebiet erfolgt derzeit mit einem bestehenden Feldweg über einen
Wendehammer am Ende der Industriestraße.
Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1894, 1896, 1899, 1899/2, 1899/3 und eine
Teilfläche des Flurstücks Nr. 1899/4 und weist eine Fläche von ca.
32.863 m² auf.
Vorgesehene Festsetzungen im Bebauungsplan
Die Art der baulichen Nutzung wird als beschränktes Gewerbegebiet gemäß
§ 8 BauNVO festgesetzt. Die Beschränkungen beziehen sich auf
Emissionskontingente.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
´
Art der baulichen Nutzung: Beschränktes
Gewerbegebiet (GEb)
´
Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ)
bis 0,8
´
Baumassenzahl (BMZ) bis 6,0
´
max. zul. Höhe der baulichen Anlagen 12,00 m
´
überbaubare Grundstücksfläche: Durch Baugrenzen
bestimmt
´
Bauweise: Abweichende Bauweise
´
Dachform: Flach-, Pult- und Satteldächer mit einer
Neigung von 20°
´
Verkehrserschließung: mittig verlaufende
Stichstraße mit Wendehammer von der Industriestraße aus, vorgesehene
Fahrbahnbreite 6,50 m
´
Grünordnung: Östliche Ortsrandeingrünung, westliche
Ausgleichsfläche
Das Gremium
diskutierte über die Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen und verständigte
sich darauf, diese auch bei der Änderungsplanung zuzulassen. Der bisherige
Bebauungsplan sieht diese Regelung bereits vor. Eine zeitliche Regelung, dass
zuerst der Gewerbebetrieb und dann die Betriebsleiterwohnung gebaut wird, kann
planungsrechtlich nicht geregelt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet – 3. BA
Am Grieshauptgraben", 2. Änderung.