Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1

Gemeinderat Schaich nimmt am nachfolgenden Tagesordnungspunkt, wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.

 

Der SC Bubesheim beantragt die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem Grundstück Flur-Nr. 1897 der Gemarkung Bubesheim. Für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren nach § WHG i.V.m. Art. 15 BayWG wird die Gemeinde um Stellungnahme zu diesem Verfahren gebeten.

 

Das Gremium äußerte zu dem Vorhaben keine Bedenken. Es wurde aber nochmals klargestellt, dass durch die Inbetriebnahme des Brunnens der SCB kein Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz mehr benötigt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt zum geplanten Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem Sportplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 1897 der Gemarkung Bubesheim zur Bewässerung des Sportplatzes durch den SC Bubesheim das gemeindliche Einvernehmen.