Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Günzburg übersandte mit Schreiben vom 13.03.2018, eingegangen am 19.03.2018, den Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2003 – 2015 und der Kasse der Gemeinde Bubesheim. Der Gemeinderat ist von diesem Prüfungsbericht zu unterrichten. Der Prüfungsbericht wurde dem Gremium vorgelegt.

 

Zu den Textziffern ergehen folgende Stellungnahmen:

TZ1: Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetztes vom 08.03.2016 / hier Erschließungsbeiträge

Eine Überprüfung der Sachlage hat ergeben, dass im Gemeindegebiet keine Erschließungsanlagen vorhanden sind, deren technische Herstellung begonnen aber noch nicht abgeschlossen sind.

Alle Anlagen wurden vom zuständigen Sachbearbeiter zum Erschließungsbeitrag veranlagt.

 

TZ2: Kosten- und Leistungsrechnung gem. § 11a KommHV-Kameralistik

Durch das Fehlen des Bestandsverzeichnisses ist es derzeit nicht möglich die Kosten- und Leistungsrechnung zu erstellen. Wenn das Anlagevermögen erfasst ist, wird geprüft, in welchen Verwaltungsbereichen auf Grund der Wirtschaftlichkeit, die Kosten- und Leistungsrechnung erstellt werden sollte.

 

TZ 3: Erschließungsbeitragssatzung

Der Neuerlass ist im 2. Halbjahr 2018 geplant.

 

TZ 4: Nachweis von Anlagenvermögen und Geldanlagen gem. § 76 Abs. 1, 2 und 4 KommHV-Kameralistik

Die Nachweise von Anlagevermögen werden zukünftig erstellt. Dies wird mehrere Monate in Anspruch nehmen.

 

Z 5: Bestandsverzeichnisse gemäß § 75 Abs. 1 KommHV-Kameralistik

Die Bestandsverzeichnisse der Gemeinde Bubesheim werden ab 2018 erstellt. Dies wird mehrere Monate in Anspruch nehmen, da es in allen Bereichen erarbeitet werden muss. Diese Bestandsverzeichnisse werden auch für die Vergangenheit aufgearbeitet.

 

TZ 6: Anlagen zur Jahresrechnung gem. § 77 Abs. 2 und § 81 KommHV-Kameralistik

Die vorgeschriebenen Anlagen zur Jahresrechnung werden seit 2015 beigegeben. Es wird auch ab diesem Zeitpunkt ein Rechenschaftsbericht erstellt. Somit werden zukünftige Jahresrechnungen alle Anlagen beinhalten.

 

TZ 7: Überwachung und Bewirtschaftung der Ausgaben gem. § 26 Abs. 1 bis 3 KommHV-Kameralistik

Seit 2016 wird eine Haushaltsüberwachungsliste geführt und diese auch zweimal im Jahr dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

 

TZ 8: Über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. Art. 66 GO /Nachtragshaushalt gem. Art. 68 GO

Seit 2016 wird eine Haushaltsüberwachungsliste geführt seit diesem Zeitpunkt werden alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rahmen der Geschäftsordnung überprüft und gem. Art. 66 GO auch abgearbeitet.

 

 

 

 

TZ 9: Kanaluntersuchungen und -unterhalt

Die Gemeinde wird zukünftig regelmäßige Dichtigkeitsuntersuchungen anhand eines Unterhaltungsplanes durchführen. Ein Sanierungsplan soll erstellt werden. Die Maßnahmen werden in die nächsten Haushaltsjahre eingeplant.

 

TZ 10: Wasserverluste

Die Gemeinde Bubesheim hat das Ingenieurbüro INGEO bereits mit der Ursachenforschung der Wasserverluste beauftragt. Das Ergebnis wird im 2. Halbjahr 2018 erwartet.

Das Sanierungskonzept aus dem Jahr 2012 wird nochmals überprüft und ggfs. umgesetzt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim hat den Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Günzburg vom 13.03.2018 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2003 – 2015 zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen und Hinweise werden beachtet.