Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Der Bauherr hat Anfang des Jahres einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage beantragt (Grundstück Fl. Nr. 151/3, Falkenplatz).

Das gemeindliche Einvernehmen wurde nur unter den Bedingungen, dass vor der Garage zwei Stellplätze und die erforderliche Brandschutzwand zwischen Garage und Nachbargrundstück nachgewiesen werden, erteilt.

 

Laut dem Bebauungsplan „Untere Lache“ sind Garagen mindestens 5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt zu errichten. Das Landratsamt Günzburg hat eine Garagenumplanung gefordert, da beim vorherigen Plan beim 2. Garagenstellplatz nur eine Stauraumtiefe von 4 m gegeben war.

 

Der Bauherr hat daraufhin einen überarbeiteten Entwurf eingereicht, bei dem der Stauraum in voller Tiefe eingehalten wird.

 

Das Landratsamt Günzburg hat um erneute Beratung und Beschlussfassung zum geplanten Vorhaben sowie um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzgl. der Nichteinhaltung folgender Festsetzungen gebeten:

´        Überschreitung der Baugrenze im Norden um ca. 34 m²

´        Geringfügige Überschreitung der Baugrenze im Osten um ca. 1 m²

Laut Schreiben des Landratsamtes Günzburg können die Befreiungen befürwortet werden.

 

Die vom Gremium geforderte Brandschutzwand an der südlichen Grundstücksgrenze wurde ebenfalls bei der Planung berücksichtigt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauantrag Nr. 02/2018 das gemeindliche Einvernehmen. Die beantragten Befreiungen werden erteilt.