Sitzung: 19.06.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung vom 08.05.2018 die kalkulierten Herstellungsbeiträge und
Gebührensätze beschlossen. Aus diesem Grund ist die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kötz zu ändern.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz
stimmt der 1. Änderungssatzung der Satzung für die öffentliche
Entwässerungsanlage der Gemeinde Kötz vom 27.06.2016 mit folgendem Wortlaut zu:
S A T Z U N G
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
Die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kötz vom 27.06.2016 wird
geändert:
§ 1
§ 6 Abs. 1 erhält
folgende Fassung:
(1) Der Beitrag
beträgt
a) pro m²
Grundstücksfläche 0,76 €
b) pro m² Geschossfläche 8,79 €
§ 2
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,12 € pro Kubikmeter
Schmutzwasser.
§ 3
§ 10 a Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagsgebühr beträgt 0,21 € pro m²
pro Jahr.
§ 4
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum
01. Januar 2018 in Kraft.