Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.05.2018 die kalkulierten Herstellungsbeiträge und Gebührensätze beschlossen. Aus diesem Grund ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kötz zu ändern.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz stimmt der 1. Änderungssatzung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Kötz vom 27.06.2016 mit folgendem Wortlaut zu:

 

S A T Z U N G

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

Entwässerungssatzung

 

 

 

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kötz vom 27.06.2016 wird geändert:

 

 

§  1

 

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1) Der Beitrag beträgt

 

a) pro m² Grundstücksfläche   0,76 €

b) pro m² Geschossfläche       8,79 €

 

 

§   2

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt 2,12 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

 

§   3

 

§ 10 a Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagsgebühr beträgt 0,21 € pro m² pro Jahr.

 

 

§   4

 

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft.