Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Anwesend: 16, Befangen: 1

Gemeinderat Lochbrunner wird wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Winterdienst im Gemeindegebiet soll eingeschränkt werden. Bisher wurden in Großkötz alle Straßen vom Bauhof geräumt. Kleinkötz und Ebersbach wurde von Herrn Lochbrunner aus Ebersbach übernommen.

 

Der Bauhof hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Entwurf des Räum- und Streuplans für alle drei Ortsteile erarbeitet, in dem die Bereiche gekennzeichnet sind, die der Räum- und Streupflicht der Gemeinde unterliegen.

 

Die Räum- und Streupflicht auf den gemeindlichen Gehwegen wurde mit der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ auf die Anlieger übertragen.

 

Räum- und Streupflicht innerorts:

Für den Verkehr besteht nur an verkehrswichtigen* und gefährlichen² Stellen eine Streupflicht, beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

 

Räum- und Streupflicht außerorts:

Hier sind für den Fernverkehr nur verkehrswichtige* und besonders gefährliche Fahrbahnstellen³ zu sichern, beide Voraussetzungen müssen ebenfalls gleichzeitig erfüllt sein.

 

 

*Verkehrswichtig sind Hauptverkehrs- und Durchgangstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehr zu rechnen ist.

 

²Gefährlich sind Bereiche, an denen Kraftfahrer die von der Glätte ausgehende Gefahr nicht ohne weiteres erkennen und meistern kann, z.B. scharfe, unübersichtliche Kurven, Straßenverengungen, besondere Gefällstrecken, Kreuzungen und Einmündungen (soweit unübersichtlich oder schwierig zu durchfahren).

 

³Besonders gefährliche Stellen sind Bereiche, an denen Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen, dass für den Kraftfahrer trotz der beim Fahren auf winterlichen Straßen erforderlichen erhöhten Sorgfalt diese Verhältnisse nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und er sie deshalb nicht meistern kann. Also Fahrbahnstellen, an denen sich auch ein gewissenhafter und aufmerksamer Kraftfahrer allein nicht mehr zu helfen vermag.

 

 

Durch die Verringerung der zu räumenden Straßen in Großkötz könnte der Bauhof auch in Kleinkötz und Ebersbach miträumen. Somit wäre das Räumen durch Herrn Lochbrunner hinfällig und die Gemeinde würde dadurch Kosten einsparen.

 

Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob der Winterdienst im vorgelegten Umfang umgesetzt werden soll.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt den eingeschränkten Winterdienst im Gemeindegebiet Kötz gemäß den vorliegenden Plänen.