Sitzung: 19.06.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Teilflächen der
öffentlichen Feld- und Waldwege Fl. Nrn. 1583/0 und 1571/2, Gemarkung
Großkötz existieren in der Natur nicht mehr und können damit faktisch
eingezogen werden.
Um festzustellen, ob
die betroffenen Teilflächen „entbehrlich“ sind, hat der Gemeinderat am 16.01.2018
das förmliche Entwidmungsverfahren eingeleitet.
Der Übersichtsplan,
aus dem die Lage der betroffenen Teilflächen ersichtlich ist, lag vom 29.01.2018
bis 30.04.2018 (je einschließlich) im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
zur allgemeinen Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten aus. Auf die
Auslegung wurde am 26.01.2018 im Mitteilungsblatt des der Gemeinde Kötz
hingewiesen.
Es wurde Gelegenheit
gegeben, bis zum 30.04.2018 Einwendungen gegen eine Einziehung der Teilflächen
der Feldwege zu erheben.
Bis zum 30.04.2018
sind keine Einwendungen bei der Verwaltung eingegangen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz beschließt die Einziehung der Teilflächen der Fl. Nrn. 1583/0
und 1571/2, Gemarkung Großkötz.