Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl. Nrn. 1583/0 und 1571/2, Gemarkung Großkötz existieren in der Natur nicht mehr und können damit faktisch eingezogen werden.

 

Um festzustellen, ob die betroffenen Teilflächen „entbehrlich“ sind, hat der Gemeinderat am 16.01.2018 das förmliche Entwidmungsverfahren eingeleitet.

 

Der Übersichtsplan, aus dem die Lage der betroffenen Teilflächen ersichtlich ist, lag vom 29.01.2018 bis 30.04.2018 (je einschließlich) im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz zur allgemeinen Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten aus. Auf die Auslegung wurde am 26.01.2018 im Mitteilungsblatt des der Gemeinde Kötz hingewiesen.

Es wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.04.2018 Einwendungen gegen eine Einziehung der Teilflächen der Feldwege zu erheben.

Bis zum 30.04.2018 sind keine Einwendungen bei der Verwaltung eingegangen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt die Einziehung der Teilflächen der Fl. Nrn. 1583/0 und 1571/2, Gemarkung Großkötz.