Sitzung: 04.05.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorfäcker II“ 1. und 2. Änderung. Die Festsetzungen werden eingehalten. Der Bauwerber hat daher das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines
Reihenmittelhauses mit FT.-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1871/20 das
gemeindliche Einvernehmen. Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht
durchgeführt.
Der Gemeinderat weist darauf hin, die Hausnummern-Zuteilung auf12 A bis C zu ändern.