Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorfäcker II“ 1. und 2. Änderung. Die Festsetzungen werden eingehalten. Der Bauwerber hat daher das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Reihenendhauses mit FT.-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1871/19 das gemeindliche Einvernehmen. Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.