Sitzung: 04.05.2015 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorfäcker II“ 1. und 2. Änderung. Die Festsetzungen werden eingehalten. Der Bauwerber hat daher das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.
Beschluss:
Die Gemeinde
Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Reihenendhauses
mit FT.-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1871/19 das gemeindliche
Einvernehmen. Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.