Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz hat das Büro Kubus – Kommunalberatung und Service GmbH mit der Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Abwasserentsorgung sowie die Kalkulation des Verbesserungsbeitrages beauftragt.

 

Herstellungsbeitrag

Für den Herstellungsbeitrag zur Abwasserentsorgung errechnen sich umlagefähige Aufwendungen im Kalkulationszeitrum in Höhe von € 5.753.106,47 auf eine Vorteilsfläche von 1.499.210,59 m² Grundstücksfläche und 524.919,41 m² Geschoßfläche. Gemäß dem Verteilungsmaßstab ergibt sich ein Beitragssatz in Höhe von

0,76 €/m² Grundstücksfläche (bisher 0,68 €/m²) und

8,79 €/m² Geschoßfläche (bisher 8,41 €/m²).

 

Verbesserungsbeitrag

Für die Verbesserung der Abwasserkanalisation (Bauabschnitt II) sind für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 Investitionen in Höhe von 985.000,00 € nach Abzug eines Straßenentwässerungsanteils in Höhe von 299.000 € mit einem Betrag in Höhe von 387.000 € der Schmutzwasserbeseitigung und einem Betrag in Höhe von 299.000,00 der Niederschlagswasserbeseitigung geplant. Der Bauabschnitt II umfasst die Maßnahmen Erneuerung Kanalisation Waldsiedlung, Erneuerung Kanalisation Ortskern Ebersbach und Sanierung Mischwasserkanal GZ4/Ichenhauser Str.

Bei einer Finanzierung über einen Verbesserungsbeitrag errechnet sich ein Verbesserungsbeitragssatz in Höhe von 0,20 €/m² Grundstücksfläche und 0,74 €/m² Geschoßfläche.

 

Abwassergebühr

Die Nachkalkulation für die Jahre 2014 – 2017 ergibt für die Gebühr eine Überdeckung. Die Überdeckung ist in dem Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 zu verteilen. Eine Erhöhung der Grundgebühr ist nicht vorgesehen.

Der durchschnittliche Gebührensatz für Schmutzwasser wurde in Höhe vom 2,03 €/m³ (bisher 2,60 €/m³) ermittelt.

Die Schmutzwassergebühr ohne Einbringung eines Verbesserungsbeitrages wurde auf 2,12 €/m³ ermittelt. Wobei hier von einem Baufortschritt ausgegangen wurde, der sich erst in den Jahren 2020 und 2021 mit höheren Beiträgen realisiert.

 

Niederschlagsgebühr

Bei der Niederschlagswassergebühr wurde für den Kalkulationszeitraum eine Gebühr in Höhe von 0,20 €/m³ (bisher 0,28 €/m³) ermittelt.

Wenn kein Verbesserungsbeitrag erhoben würde, liegt der durchschnittliche Gebührensatz bei 0,21 €/m³.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt Kenntnis von der vorgelegten Kalkulation. Der Gemeinderat beschließt den Investitionsaufwand der Verbesserungsmaßnahmen nicht durch Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Die errechnete Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,12 €/m³, die Niederschlagsgebühr in Höhe von 0,21 €/m³ sowie die Herstellungsbeiträge für die Grundstücksfläche in Höhe von 0,76 €/m² Grundstücksfläche und 8,79 €/m² Geschoßfläche werden beschlossen.