Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Günzburg übersandte mit Schreiben vom 07.03.2018, eingegangen am 15.03.2018, den Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2003 – 2015 und der Kasse der Gemeinde Kötz. Der Gemeinderat ist von diesem Prüfungsbericht zu unterrichten. Der Prüfungsbericht liegt als Anlage bei.

 

Zu den Textziffern ergehen folgende Stellungnahmen:

TZ1: Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetztes vom 8.03.2016 / hier Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Eine Überprüfung der Sachlage hat ergeben, dass im Gemeindegebiet keine Erschließungsanlagen vorhanden sind, deren technische Herstellung begonnen aber noch nicht abgeschlossen sind.

Alle erstmalig hergestellten Anlagen wurden vom zuständigen Sachbearbeiter zum Erschließungsbeitrag veranlagt.

 

TZ2: Erschließungsbeitragssatzung

Der Neuerlass ist im 1. Halbjahr 2018 geplant.

 

TZ3. Straßenausbaubeitragssatzung

Die neue Straßenausbaubeitragssatzung wurde an die neue Mustersatzung angepasst und zum 01.01.2018 neu erlassen.

TZ erledigt

 

TZ4: EWS, BGS/EWS

Die EWS wurde mit Änderung vom 27.06.2016 angepasst. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde in der Fassung vom 27.06.2016 gemäß der Mustersatzung neu erlassen.

TZ erledigt.

 

TZ5: Bestandsverzeichnisse gemäß § 75 Abs. 1 KommHV-Kameralistik

Die Bestandsverzeichnisse der Gemeinde Kötz werden ab 2018 erstellt. Dies wird mehrere Monate in Anspruch nehmen, da es in allen Bereichen erarbeitet werden muss. Diese Bestandsverzeichnisse werden auch für die Vergangenheit aufgearbeitet.

 

TZ6: Anlagen zur Jahresrechnung gem. § 77 Abs. 2 und § 81 KommHV-Kameralistik

Die vorgeschriebenen Anlagen zur Jahresrechnung werden seit 2015 beigegeben. Es wird auch ab diesem Zeitpunkt ein Rechenschaftsbericht erstellt. Somit werden zukünftige Jahresrechnungen allen Anlagen beinhalten.

TZ erledigt.

 

TZ7: Überwachung und Bewirtschaftung der Ausgaben gem. § 26 Abs. 1 bis 3 KommHV-Kameralistik

Seit 2016 wird eine Haushaltsüberwachungsliste geführt und diese auch zweimal im Jahr dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

TZ erledigt

 

TZ8: Kosten- und Leistungsrechnung gem. § 11a KommHV-Kameralistik

Durch das Fehlen des Bestandsverzeichnisses ist es derzeit nicht möglich die Kosten- und Leistungsrechnung zu erstellen. Wenn das Anlagevermögen erfasst ist, wird geprüft, in welchen Verwaltungsbereichen auf Grund der Wirtschaftlichkeit, die Kosten- und Leistungsrechnung erstellt werden sollte.

 

TZ9: Tagesabschlüsse gem. § 72 KommHV-Kameralistik

Die erstellten Tagesabschlüsse werden zukünftig mind. einmal wöchentlich der Kämmerin vorgelegt.

TZ erledigt.

 

TZ10: Kanalkataster

Die Erstellung eines Kanalkatasters wurde mit Beschluss vom 05.09.2017 gefasst. Die Haushaltsmittel hierfür wurden im Haushalt 2018 eingeplant. Ein Angebot zur Erstellung des Kanalkatasters wird derzeit vom Ingenieurbüro erstellt. Geplant ist die Fertigstellung bis Ende 2019. Eine Fortschreibung erfolgt dann jährlich.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz hat den Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Günzburg vom 07.03.2018 über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2003 – 2015 zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen und Hinweise werden beachtet.