Sitzung: 08.05.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG
beabsichtigt, auf dem ehemaligen Fliegerhorst Leipheim ein Gaskraftwerk zu
errichten, dessen Genehmigung einem gesonderten Verfahren vorbehalten ist. Um
dieses Gaskraftwerk an das Gastransportnetz der bayernets GmbH anzuschließen,
plant die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG die Errichtung einer
Gashochdruckleitung mit einer Nennweite von DN 500, einem Nenndruck von MOP 70
bar und einer Länge von ca. 6,2 km. Ausgehend von dem geplanten
Gaskraftwerkstandortgelände auf dem Gebiet der Gemeinde Bubesheim soll die
Erdgasleitung in südlicher Richtung bis zum Anbindepunkt an die
CEL-Gashochdruckleitung der bayernets GmbH nördlich der Ortslage Rieden an der
Kötz geführt werden.
Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
ist die Regierung von Schwaben.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
nimmt das Planfeststellungsverfahren für den Anschluss des Gaskraftwerkes Leipheim an das Gastransportnetz der
bayernets GmbH zur Kenntnis.
Einwände und
Anregungen werden nicht erhoben.