Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf dem ehemaligen Fliegerhorst Leipheim ein Gaskraftwerk zu errichten, dessen Genehmigung einem gesonderten Verfahren vorbehalten ist. Um dieses Gaskraftwerk an das Gastransportnetz der bayernets GmbH anzuschließen, plant die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG die Errichtung einer Gashochdruckleitung mit einer Nennweite von DN 500, einem Nenndruck von MOP 70 bar und einer Länge von ca. 6,2 km. Ausgehend von dem geplanten Gaskraftwerkstandortgelände auf dem Gebiet der Gemeinde Bubesheim soll die Erdgasleitung in südlicher Richtung bis zum Anbindepunkt an die CEL-Gashochdruckleitung der bayernets GmbH nördlich der Ortslage Rieden an der Kötz geführt werden.

Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Regierung von Schwaben.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt das Planfeststellungsverfahren für den Anschluss des Gaskraftwerkes Leipheim an das Gastransportnetz der bayernets GmbH zur Kenntnis.

Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.