Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG beabsichtigt, auf dem ehemaligen Fliegerhorst Leipheim ein Gaskraftwerk zu errichten, dessen Genehmigung einem gesonderten Verfahren vorbehalten ist. Um dieses Gaskraftwerk an das Höchstspannungsübertragungsnetz der Amprion GmbH anzuschließen, plant die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG die Errichtung eines 380 kV-Stromanschlusses. Der Stromanschluss besteht dabei aus den Teilstücken „Erdkabel“, „Schaltanlage“ und „Freileitung“.

Ausgehend von dem geplanten Gaskraftwerkstandortgelände auf dem Gebiet der Gemeinde Bubesheim soll die Stromanschlussleitung in südlicher Richtung bis zur bestehenden 380 kV-Freileitung Gundelfingen – Vöhringen (Bl. 4521) der Amprion GmbH geführt werden.

Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Regierung von Schwaben.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt das Planfeststellungsverfahren für den 380-kV-Stromanschluss des Gaskraftwerkes Leipheim an das Höchstspannungsübertragungsnetz der Amprion GmbH zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.