Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat in seiner Sitzung am 11.04.2018 den geänderten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 05 "OST" gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

 

Der Geltungsbereich (ca. 0,45 ha) der 8. Bebauungsplanänderung befindet sich östlich der Altstadt von Leipheim. Das im Flächennutzungsplan als Misch- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesene Gebiet wird durch Wohngebäude sowie durch gewerblich genutzte Gebäude geprägt.

Das Umfeld des Plangebietes ist bereits nahezu vollständig bebaut. Die Grundstücke Nr. 988 und 989/5 werden zum Teil privatgärtnerisch, zum Teil als Intensivgrünland genutzt. Für den Planbereich besteht bereits durch den Bebauungsplan Nr. 05 "OST" Baurecht. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 05 "OST" setzt für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches (Nr. 988) ein Mischgebiet bzw. (Nr. 989/5) ein beschränktes Gewerbegebiet fest. Aufgrund der konkreten Nachfrage an Wohnraum sollen die Grundstücke Nr. 988 und 989/5 wohnbaulich genutzt, und durch Reihenhäuser bebaut werden. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes weist für den Planbereich daher ein allgemeines Wohngebiet aus.

Durch die Herabstufung der früheren Bundesstraße 10 (Günzburger Straße) zur Ortsstraße, kann die straßenseitige Baugrenze mit einem Abstand von 20 m (Anbauverbotszone der ehemaligen B10) verringert werden. Durch die Eröffnung der neuen Südumfahrung Leipheim konnte zudem eine wesentliche Reduzierung des Verkehrs, insbesondere des Schwerlastverkehrs auf der Günzburger Straße, erreicht werden. Durch die Umfahrung und die Herabstufung haben sich in diesem Bereich neue städtebauliche Entwicklungsräume für den dringend benötigen Wohnraum ergeben.

Mit der Entwicklung der innerörtlichen Grundstücke kann der Siedlungskörper an der Günzburger Straße geschlossen und den Vorgaben einer flächensparenden Bebauung Rechnung getragen werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „OST“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.