Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren beantragen mit vorgelegtem Bauantrag Nr. 13/2018 das bestehende Wohnhaus umzubauen und zu erweitern.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist der Umbau bzw. die Erweiterung des Wohnhauses so genehmigungsfähig. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 13/2018 das gemeindliche Einvernehmen.