Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Baubewerber beantragt mit vorgelegtem Bauantrag die Nutzungsänderung vom bestehenden Lagerraum in eine Wohnung.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Der umbaute Raum umfasst ca. 113 m² Wohnfläche.

 

Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 12/2018 das gemeindliche Einvernehmen.