Sitzung: 08.05.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Baubewerber beantragt mit vorgelegtem Bauantrag die Nutzungsänderung vom bestehenden Lagerraum in eine Wohnung.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der umbaute Raum umfasst ca. 113 m² Wohnfläche.
Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 12/2018 das gemeindliche Einvernehmen.