Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die Anlegung des Biotopes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2401 war es erforderlich, dass der bestehende Feldweg Fl. Nr. 2397/1 aufgeschottert wurde. Am Ende der Baumaßnahme wurde der Schotterweg so angeglichen, dass er dem ursprünglichen Niveau entsprach. Herr Gerth hat eine Genehmigung zur Anbringung einer Einfriedung im Bereich seines Wohnhauses. Von seiner Zufahrt bis zu seinem Wohnhausgrundstück hat er aber keine Genehmigung zur errichtung einer Einfriedung. Im Zuge des Wegebaues hat er eine Wegeinfassung auf seinem Grundstück entlang des Weges angebracht. Für diese Baumaßnahme ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlih, da das Vorhaben im vorläufig gesichertem Überschwemmungsgebiet der Günz liegt. Herr Gerth daher einen Antrag gestellt. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erhebt gegen die Errichtung der Bordsteine keine Einwände. Das Landratsamt wird darauf hingewiesen, dass ein Einspruch von einem Anwohner vorliegt, mit Hinweis auf Hochwasserschutz.