Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherrin des Grundstückes Fl. Nr. 247/2, Weiherle 16, Gemarkung Großkötz möchte ein Einfamilienhaus mit Garage bauen.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 11/2018 das gemeindliche Einvernehmen.