Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherrin des Grundstückes Fl. Nr. 150/0, Lange Gasse 7, Gemarkung Großkötz, möchte in das bestehende Zweifamilienhaus zwei weitere Wohnungen einbauen, eine Dachgaupe aufbauen sowie 3 Carports und 3 Stellplätze neu herstellen.

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 10/2018 das gemeindliche Einvernehmen.