Beschluss: einstimmig abgelehnt

Für das Grundstück Fl. Nr. 626/2, Siedlerstraße 2, Gemarkung Kleinkötz, wurde am 17.07.2017 von der Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung zur Errichtung von 1 beleuchteten und doppelseitigen City-Star-Board auf einem Monofuß erteilt.

 

Der Bauherr hat am 19.12.2017 hierfür einen Tekturantrag beim Landratsamt Günzburg eingereicht:

„Nach zwischenzeitlich erneut vorgenommener Ortsbesichtigung zusammen mit dem Grundstückseigentümer wies dieser nunmehr darauf hin, dass die Werbeanlage nicht, wie ursprünglich beantragt und auch genehmigt, aufgebaut werden kann, sondern eine Verschiebung des Standortes erfolgen muss. Dies auch deshalb, da der Eigentümer im betroffenen Bereich Stellplätze angelegt hat, welche nicht entfallen dürfen.“

 

Der Bauausschuss Kötz hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag in den Bauausschusssitzungen vom 09.03.2017 sowie vom 29.06.2017 aufgrund folgender Aspekte nicht erteilt:

 

´        Die beleuchtete Werbetafel kann bei Dunkelheit irritieren. Nicht unweit entfernt ist eine Ampel mit Fußgängerüberweg. Die Autofahrer können durch die Werbetafel abgelenkt werden und übersehen z.B. einen Fußgänger, der die Ampel überquert.

 

´        Die B16 ist eine viel befahrene Straße. Durch die beleuchtete Werbetafel können viele Autofahrer irritiert/abgelenkt werden und verursachen dadurch vermehrt Unfälle.

 

Laut Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Krumbach bestehen gegen die geänderte Lage der Werbeanlage keine verkehrsrechtlichen Bedenken.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Tekturantrag zum Bauantrag Nr. 03/2017 das gemeindliche Einvernehmen.