Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren des Grundstückes Fl. Nr. 1042/2, Dossenberger Straße 8, Gemarkung Großkötz, möchten ein barrierefreies Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schneckenhofer Weg“.

 

Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:

 

´        Grundflächenzahl (GFZ) max. 0,35

 

Die Bauherren haben folgende Befreiung / Abweichung beantragt:

 

´        Grundflächenzahl (GFZ) 0,37

 

Die Begründung für die beantragte Befreiung / Abweichung ist, dass auf dem Grundstück ein barrierefreies, 1-geschossiges Wohnhaus entstehen soll.

Laut Bebauungsplan sind maximal zwei Vollgeschosse erlaubt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 09/2018 das gemeindliche Einvernehmen.

Die beantragten Befreiungen / Abweichungen werden erteilt.