Sitzung: 27.03.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Bauherren des Grundstückes Fl. Nr. 1042/2, Dossenberger Straße 8, Gemarkung Großkötz, möchten ein barrierefreies Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schneckenhofer Weg“.
Der Bebauungsplan sieht folgende Festsetzungen vor:
´ Grundflächenzahl (GFZ) max. 0,35
Die Bauherren haben folgende Befreiung / Abweichung beantragt:
´ Grundflächenzahl (GFZ) 0,37
Die Begründung für die beantragte Befreiung / Abweichung ist, dass auf dem Grundstück ein barrierefreies, 1-geschossiges Wohnhaus entstehen soll.
Laut Bebauungsplan sind maximal zwei Vollgeschosse erlaubt.
Beschluss:
Die Gemeinde Kötz
erteilt dem Bauvorhaben Nr. 09/2018 das gemeindliche Einvernehmen.
Die beantragten
Befreiungen / Abweichungen werden erteilt.