Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Befangen: 1

Gemeinderat Mayer verlässt den Sitzungssaal wegen persönlicher Beteiligung.

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Für die Gemeinde Bubesheim ist dem Amtsgericht Günzburg gem. Aufforderung des Präsidenten des Landgerichts Memmingen 1 Person vorzuschlagen.

 

Die Verwaltung hat in der Bürgerinfo sowie auf der Homepage auf die Möglichkeit der Bewerbung bzw. die Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste frühzeitig hingewiesen.

 

Es hat sich für Bubesheim die nachfolgend genannte Person für dieses Ehrenamt beworben, die auch die Voraussetzungen der §§ 31 – 34 GVG erfüllt.

 

Name

Wohnort

Begründung der Bewerbung

 

Mayer Werner

 

Bubesheim

-/-

 

Der Vorsitzende fragte nach weiteren Vorschlägen.

 

Eine weitere Person wurde nicht benannt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die Aufnahme von Herrn Werner Mayer in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.