Aufgrund der noch nicht erfolgten Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Dorfäcker gemäß § 10 Abs. 1 und 3 BauGB kann über den Bauantrag Um- Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Abstellraum nicht beschlossen werden. Da diese Satzungsänderung jedoch am Freitag, 17.04.2015 im Amtsblatt erscheinen wird, kann Erster Bürgermeister Sauter im folgenden Genehmigungsfreistellungsverfahren eigenständig den Bauantrag an das Landratsamt weiterleiten.