Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Schiessmauer – 1. Änderung“. Für das betreffende Grundstück ist ein Mischgebiet festgelegt. Laut Bebauungsplan ist in der Nachtzeit von 22.00 bis 7.00 Uhr keine Produktion und kein Liefer- und Besucherverkehr bei Betrieben zulässig. Auf die beiliegende Betriebsbeschreibung wird verwiesen. Die gesamte Fläche des ehemaligen Ladens wird zur Rettungswacher bzw. Dienststelle umgebaut. Die Rettungswache ist nur zu den laut Betriebsbeschreibung festgelegten Zeiten besetzt. Für den Rettungswagen soll im Erdgeschoss an das bestehende Gebäude ein Glasvordach angebracht werden. Um ein zusätzlich erforderliches Fahrzeug neben dem Rettungswagen ordnungsgemäß unterbringen zu können, ist es erforderlich eine Überdachung (Carport) auf einem Stellplatz an der Raiffeisenstraße zu errichten. Dieses Carport liegt außerhalb der Baugrenzen. Der Carport ist auf allen Seiten offen. Dadurch kommt es auch zu keiner Sichtbehinderung bei der Ausfahrt. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BauNVO sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Mischgebiet zulässig. Für den Carport ist eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung, Errichtung einer Rettungswache und Dienststelle sowie eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 500/31 der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die erforderlichen Befreiungen erteilt.