Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Anwesend: 5, Befangen: 0

Der Bauwerber möchte auf seinem Grundstück eine Garage mit 11 Metern Länge und 7 Metern Breite bauen. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Gemeinde hat daher zu beurteilen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt und ob die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist gesichert. Ebenfalls liegt das Grundstück an einer öffentlichen Straße an, so dass die Erschließung gesichert ist. Nach Art und Maß fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Bezüglich der Lage des Gebäudes sollt es sich nicht im Sichtdreieck der Leipheimer Straße befinden. Dies hat das Landratsamt mit Hilfe des Straßenbauamtes zu beurteilen. Anzumerken ist auch, dass der Dachüberstand nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen darf.


Beschluss:

Der vorliegende Bauantrag auf Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 11 der Gemarkung Bubesheim wird das gemeindliche Einvernehmen unter folgender Auflage erteilt: Aufgrund der Beeinträchtigung der Einsichtbarkeit in die Kreuzung darf keine Grenzbebauung an der nördlichen und östlichen Mauer stattfinden. Daher soll das Gebäude jeweils um 1,5 Meter zurückgesetzt werden.