Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Diese Privilegierung gilt nur dann, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Der Bullenmaststall soll im Anschluss an die bestehenden Hallen in Richtung Friedhof gebaut werden. Der neue Bullenstall ist ca. 50 Meter vom Erweiterungsteil des Friedhofes entfernt. Zum derzeit belegten Teil des Friedhofes beträgt die Entfernung ca. 75 Meter. Auf Grund der Größe des Stalles können 130 Tiere gehalten werden. Zu einer möglichen Bebauung auf dem ehemaligen Schulgelände beträgt die Entfernung ca. 85 Meter. Der Stall ist zum Friedhof hin offen. In wie weit die immissionsrechtlichen Abstände eingehalten werden ist Aufgabe des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde. Das anfallende Niederschlagswasser soll großflächig versickert werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz stimmt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Bullenmaststalles auf den Grundstücken Fl. Nrn. 60 und 607 der Gemarkung Kleinkötz unter der Bedingung zu, dass die gesetzliche geforderten Mindestabstände zum bestehenden Bebauungsplan „Alte Schule“ Kleinkötz eingehalten werden und die Entsorgung der anfallenden Gülle noch geklärt wird.