Sitzung: 13.03.2018 Gemeinderat Kötz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13, Befangen: 0
In
diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der
Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten
erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten
Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Für
die Gemeinde Kötz ist dem
Amtsgericht Günzburg gem. Aufforderung des Präsidenten des Landgerichts
Memmingen 1 Person vorzuschlagen.
Die
Verwaltung hat in der Bürgerinfo sowie auf der Homepage auf die Möglichkeit der
Bewerbung bzw. die Aufforderung zur Benennung von Personen für die
Schöffen-Vorschlagsliste frühzeitig hingewiesen.
Es
haben sich für Kötz nachfolgende 5
Personen für dieses Ehrenamt beworben, die auch die Voraussetzungen der §§
31 – 34 GVG erfüllen.
Name |
Wohnort |
Begründung der Bewerbung |
Haile Bernhard |
Kötz, Großkötz |
Ich möchte gerne Teil des juristischen Systems
sein und meine juristische Neugierde einbringen |
Laumer Werner |
Kötz, Kleinkötz |
Ich bin in der derzeit laufenden
Amtsperiode bereits als Hilfsschöffe tätig |
Materne Sabine |
Kötz, Großkötz |
Ich bin Mutter von zwei Kindern,
bodenständig, naturverbunden. Meine große Leidenschaft: Meine Bienen u.
Gemüsegarten |
Newe Axel |
Kötz, Kleinkötz |
Ich habe Interesse an diesem wichtigen
Ehrenamt |
Sachs Karin |
Kötz, Großkötz |
35 Jahre Azubis ausgebildet, gut
entwickeltes Gerechtigkeitsempfinden |
Der
Vorsitzende fragte nach weiteren Vorschlägen.
Eine
weitere Person wurde nicht benannt. Gemeinderat Geiger schlägt Herrn Laumer als
geeigneten Bewerber, Gemeinderat Seitz schlägt Herrn Bernhard Haile zur
Benennung vor.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Kötz beschließt die Aufnahme von Herrn Bernhard Haile in die
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.
03-23-2018/STA mehrheitlich abgelehnt Ja
4 Nein 9 Anwesend 13 pers. Beteiligt 0
Beschluss:
Der
Gemeinderat Kötz beschließt die Aufnahme von Herrn Werner Laumer in die
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.